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AutorenbildSophia Foertsch

Irgendwas mit Medien?! Das kleine Journalismus 1x1 - FOLGE 1

 

Was ist ein:e Journalist:in - und ab wann darf ich mich so nennen?


Ein:e Journalist:in ist eine Person, die im Medienbereich arbeitet und Beiträge für (Online-)‍Zeitungen, Zeitschriften, für Rundfunk, Fernsehen usw. verfasst oder produziert. Der Berufsbegriff ist weit gefasst, neben der Bezeichnung “Journalist:in” gibt es auch noch Redakteur:in, Reporter:in, Korrespondent:in, Content-Manager:in und viele weitere.


Gesetzliche und Strafrechtliche Schutz von Berufsbezeichnungen


Viele Berufsbezeichnungen sind gesetzlich geschützt. Sie dürfen nur dann verwendet werden, wenn eine Person aufgrund einer entsprechenden Ausbildung dazu berechtigt ist. Beispiele dafür sind Hebamme, Altenpfleger:in, akademische Grade, staatl. geprüfte Berufe und viele mehr.


Einige Berufe sind nicht nur gesetzlich, sondern sogar strafrechtlich geschützt. Geregelt wird dies im § 132a StGB. Wer einen dieser Titel unberechtigt führt, dem droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Beispiele hierfür sind Rechtsanwalt/-Anwältin, Arzt/Ärztin, Psychotherapeut:in.



Ungeschützte Berufsbezeichnungen


Im Gegensatz zu den oben genannten Beispielen sind eine große Anzahl an Berufsbezeichnungen jedoch ungeschützt. Diese Berufe erfordern nicht zwingend die eine Ausbildung (bspw. mit staatlicher Anerkennung). Beispiele dafür sind Schauspieler:in, Designer:in, Coach:in, Betriebswirt:in, Fotograf:in.


Ist "Journalist:in" eine geschützte Berufsbezeichnung?


Die Berufsbezeichnung “Journalist” oder “Journalistin” ist nicht geschützt - d.h. diesen Titel darf man (auch ohne entsprechende Ausbildung) verwenden - ohne dafür strafrechtlich belangt zu werden. Das bedeutet, im Prinzip darf sich jeder Journalist:in nennen. Es gibt zwar eine Vielzahl an Wegen in den Journalismus, aber der Beruf ist nicht an DIE EINE Ausbildung gekoppelt.



Wann darf ich mich als Journalist:in bezeichnen?


Ab wann man sich als Journalist:in bezeichnet, ist eine individuelle Entscheidung. Meine (Sophia) persönliche Erfahrung ist, dass ich angefangen habe mich “Journalistin” zu nennen, nachdem ich Artikel gegen Bezahlung geschrieben habe und diese auch veröffentlicht wurden. Das passierte nicht erst nach meinem Studium, sondern schon während meiner Praktika-/Hospitanzzeit.



Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Beruf des Journalisten oder der Journalistin ein breit gefächertes Berufsbild mit verschiedenen Tätigkeitsfeldern umfasst. Da die Berufsbezeichnung nicht geschützt ist, kann im Prinzip jeder, der in diesem Bereich tätig ist, sich Journalist:in nennen. Es ist jedoch wichtig, dass man die Verantwortung, die mit diesem Titel einhergeht, ernst nimmt und stets nach journalistischen Grundsätzen und Ethik handelt.

 

Fotos: WIX

Text: Sophia Foertsch

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